Da die Infektionszahlen in Bayern steigen, werden die weiteren Öffnungsschritte, die in § 27 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 22. März 2021 vorgesehen waren, gestoppt. Das bedeutet, dass derzeit all das gilt, was seit dem 8. März 2021 gegolten hat. Der BLSV hat deswegen auch unsere Regelungsübersicht aktualisiert. Es bleibt abzuwarten, was am kommenden Montag die Bund-Länder-Beratungen ergeben.
Grundvoraussetzung erfüllt: Hygienekonzept
Ab dem 22.03. ist die Grundvoraussetzung für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs ein Hygienekonzept.
Jetzt müssen „nur“ noch die Zahlen passen. 🙂
detailliertes Schreiben des BLSV unter folgendem Link:
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/2021-03-12_Schreiben_an_Vereine.pdf
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