Es soll eine Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt werden. Falls jemand die Voraussetzungen erfüllt und Interesse hat, möchte er sich an mich wenden. Ich werde dann eine Sammelanfrage an das LRA stellen.
Auszug aus der BSJ-Homepage: Ehrenamtliches, freiwilliges Engagement ist gelebte Demokratie und ein wesentlicher Baustein für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Engagement ist Eigenverantwortung und Eigeninitiative. Dies hat auch die Bayerische Landesregierung erkannt und versucht nun auch mit der Einführung der Ehrenamtskarte am 27.09. diesem weiter Rechnung zu tragen.
Inhaber der Ehrenamtskarte Bayern können folgende Vergünstigungen erhalten:
– Bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (Museen, Schlösser, Seenschifffahrt).
– Bei Einrichtungen der privaten Wirtschaft (z.B. Rabatte, Freikarten).
– Bei Kommunalen Einrichtungen (z.B. Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr).
Die Ehrenamtskarte ist beim zuständigen Landratsamt zu beantragen. Die Vergünstigungen für die Ehrenamtskarteninhaber werden von den sich beteiligenden Landkreisen/Kreisfreien Städten gegenseitig anerkannt, heißt eine Karte ausgestellt z.B. in Würzburg, hat ggf. auch im Landkreis Cham seine Gültigkeit.
Welche Vergünstigungen möglich sind, können derzeit auf der Seite des Landkreises „Cham“ eingesehen werden. Eine endgültige Übersicht zu den Vergünstigungen erfolgt nach Einführung der Ehrenamtskarte voraussichtlich ab Oktober 2011.
Für den Erhalt einer Ehrenamtskarte Bayern müssen folgende persönliche Voraussetzungen vorliegen:
– Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
– Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
– Mindestens 16 Jahre alt.
– Wohnort und ehrenamtliche Tätigkeit sind im ausstellenden Landkreis.
– Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
– Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Leider sind derzeit, selbst über Internet, nur Informationen aus den Landkreisen selbst, zu erhalten. Insofern kann derzeit nur eine eigenständige Anfrage beim zuständigen Landratsamt empfohlen werden.
Geschrieben von
Helmut Stadler
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