Übergangsregeln des DSB

Übergangsregeln des DSB

… Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben. Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:
 

Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen

  • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
  • kontaktfreie Durchführung
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer

 Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11). Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt. Hier der Link zur Verordnung im Detail:


https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
 
Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ist ein wichtiger Startschuss für die Wiederaufnahme des Sports. Dies ist eine sehr gute Nachricht für unsere Sportgemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die gesundheitsfördernde Funktion des Sports in unserer Gesellschaft. Endlich können wir wieder unserer großen Leidenschaft nachgehen. Unsere Aufgabe, jetzt gemeinsam mit der Politik weitere Konzepte zu entwickeln, werden wir mit Hochdruck angehen. Wir appellieren an alle Sportlerinnen und Sportler, bei diesen ersten Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen.

BLSV Handlungsempfehlungen
Für unsere Vereine und Sportfachverbände haben wir Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt. Die Basis dafür sind die für Bayern geltende Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020 und die gemeinsam mit dem DOSB erarbeiteten Leitplanken für den Sport. Auf unserer Corona-Info Seite finden Sie dazu alle ständig aktualisierten Informationen:
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

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Klaus Böse